Beitragsübersicht

Beitragsordnung des Ruderclubs NARVA-Oberspree e.V.

 

(gemäß § 6 Nr. 3 der Vereinssatzung).

 

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von

   Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung

    beschlossen. Gebühren legt der Vorstand fest

 

3. Die festgesetzten Beträge treten nach Beschluss der Mitgliederversammlung am 01.01.2025 in Kraft.

  

4. Jahresbeiträge:

 

Beitragsklasse         

    Mitgliedsform

       Beitragshöhe (€)

01

Minderjährige 

  72,-

02

Erwachsene ab 18 J.

168,-

03

Ehrenmitglieder

0,-

04

Ehepaare u. deren gleichgestellte Lebensgemeinschaften

276,-

05

Familienbeitrag mit Kindern: pro Kind + 36 € , Bsp.: mit 1 Kind         

312,-

06

Azubis, Sozialdienstleistende, Arbeitslose, Studenten (18 bis 27 J.)

108,-

07

Rentner / Pensionäre  

144,-

08

Fördernde Mitglieder

  72,-

 

 

 

Alle ermäßigten Beitragsformen müssen beantragt und der Anspruch mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden.

 

Veränderungen der persönlichen Angaben sind unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Mitgliedsbeiträge sind mindestens quartalsweise auf das Vereinskonto zu überweisen.

 

Beitragskonto:

 

Empfänger:                Ruderclub NARVA-Oberspree e.V.
Bank:                          Deutsche Skatbank
BLZ:                            830 654 08
Kto:                             00049768 35
IBAN:                          DE21 8306 5408 0004 9768 35

BIC:                             GENODEF1SLR

 

 

Bei Vereinseintritt innerhalb des noch nicht abgelaufenen Quartals soll der Beitrag mit dem des nächsten Quartals in einer Summe entrichtet werden. Es sind immer volle Monate zu entrichten.

 

Der Vereinsaustritt ist nur entsprechend § 5 der Satzung möglich.

 

Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Rehabilitationsprogramme usw.) gelten gesonderte Gebühren, die im Einzelnen festgelegt werden.

 

Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert.

 


Gebühren (in €)

 

Motorbootliegeplatz (Steg, außen) jährl.                

abhängig von der Größe des Bootes; Einzelheiten bitte erfragen

100,-

Motorbootliegeplatz (Winter, Halle innen) jährl.      

genauere Details bitte erfragen; Beispiel hier nur für Kleinboote

200,-

minimale Bootshängermiete  

Genauer Preis nach Absprache

50,-

Rollsitzgeld   

pro Person pro Tag

Mindestgebühr Boot pro Tag                                         

2,50

10,-

Gebühr für nicht geleistete Arbeitsstunden     

Anzahl der Arbeitsstunden/Jahr: 5 h pro Std.

10,-

Ruderausbildung

Block von 3 Terminen                                                                                            

bei Kursabbruch pro Termin                           

30,-

 

10,-